Wir bieten Ihnen: Reparaturen, Wartungen, Inspektionen und Kundendienste für alle Marken aus einer Hand!
Garantieerhalt in freien Werkstätten!
Seit dem 01.06.2010 gilt die geänderte Fassung der Kfz-GVO*. Diese besagt, dass die Herstellergarantie erhalten bleibt, wenn Sie die Inspektion an Ihrem (Neu-)Fahrzeug in einer freien Werkstatt durchführen lassen, die nach Herstellervorgaben arbeitet.
Sparn Sie Geld, behalten Sie Ihre Garantie und testen Sie unseren Kfz-Meisterservice für alle Marken! Jedes Fahrzeug, auch innerhalb der Garantie, kann von uns repariert bzw. instandgesetzt werden – ohne Garantieverlust.
*Die Kfz-GVO regelt die Zusammenarbeit zwischen Hersteller, Autohaus und freier Werkstatt.